Familienunternehmen und Familienunternehmer

Familienunternehmen sehen sich durch die Tradition des Unternehmens und die spezifische Struktur des Gesellschafterkreises regelmäßig anderen Anforderungen ausgesetzt als z. B. börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen mit institutionellen Ankerinvestoren.

Neben steuerlichen Fragen, die insbesondere mit der Planung von Generationsübergängen zusammenhängen, steht die Unternehmens-Governance im Zentrum unserer Beratung.

Die Gründung und Betreuung von (unternehmenstragenden) Stiftungen im In- und im Ausland gehört zu den Schwerpunkten unserer Beratungstätigkeit.

Da ein Familienunternehmen nie getrennt von den Wünschen und Anforderungen der Unternehmerfamilie verstanden werden kann, beraten wir selbstverständlich auch zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten der privaten Vermögensallokation und Investitionen sowie zu Fragen der Gestaltung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen sowie anderen ähnlichen rechtlichen Fragen aus dem Bereich des privaten Lebens.

Private Clients

Die Beratung von hochvermögenden Privatpersonen, die kein operatives Unternehmen (mehr) besitzen, bedarf großer Erfahrung.

Unsere Berufsträger bringen langjährige Erfahrung bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung von Vermögen und Verkaufsprozessen mit. Unser Blick konzentriert sich auf die langfristige Vermögensmehrung und -sicherung. Einzelmaßnahmen zur Erreichung dieses Ziels sind u. a. die Errichtung und Betreuung von Familienfonds, die strukturierte und ggf. sukzessive Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation oder auf Familientrusts und -stiftungen sowie die vermögensrechtliche Planung von Zu- oder Wegzug einzelner Familienmitglieder nach bzw. aus Deutschland. In die Umsetzung werden insbesondere erfahrene Finanzdienstleister eingebunden.

Steuerliche Außenprüfungen, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Wir vertreten Mandanten in allen Phasen von Streitigkeiten mit Finanz- und Zollbehörden. Von der Begleitung komplexer Betriebsprüfungen, der Unterstützung bei bzw. dem Führen von Einspruchsverfahren bis zur gerichtlichen Geltendmachung von Rechtspositionen stehen wir unseren Mandanten zur Seite. Wir vertreten Mandanten insbesondere in Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Des Weiteren verfügen wir auch über Erfahrungen mit Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Finanzierungen und Finanzanlagen

Unternehmerfamilien sind Kapitalanleger und -nachfrager zugleich.

Wir beraten bei Erwerb, Verkauf und der Eigen- wie Fremdnutzung realer Wirtschaftsgüter (z. B. Immobilien, Flugzeuge, Schiffe). Ferner beraten wir im Bereich der Strukturierung von Einzelanlagen sowie (Familien-)Fonds.

Im Bereich der Unternehmensfinanzierung begleiten und strukturieren wir Anleihen sowie Eigenkapital- und Fremdkapitalmaßnahmen einschließlich nationaler und grenzüberschreitender Leasingstrukturen. Ferner strukturieren wir Cash Pools und internationale Unternehmensfinanzierungsgesellschaften.

Gemeinnützigkeit

Wir betreuen seit vielen Jahren diverse gemeinnützige Stiftungen sowie gemeinnützige Kapitalgesellschaften und verfügen auch hinsichtlich der Gründung und der steuerlichen Anerkennung von gemeinnützigen Strukturen über reichhaltige Erfahrung. Für Mandanten sind einzelne Berufsträger auch als Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte solcher Einheiten tätig.